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Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement
Version 2003
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Adressänderung
Adressänderung
- Umzüge innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.
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An-/Abmeldung
Anmeldung
- Schweizerbügerinnen und Schweizerbürger haben sich innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung anzumelden.
- Folgende Dokumente sind mitzubringen: Krankenkassenkarte, Familienbüchlein (nur bei Familien)
- Ausländerinnen und Ausländer haben sich innert acht Tagen auf der Gemeindeverwaltung anzumelden.
- Folgende Dokumente sind mitzubringen: Pass, Ausländerausweis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, Familienbüchlein (nur bei Familie)
Abmeldung- Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer haben sich innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung abzumelden.
- Schweizerinnen und Schweizer erhalten gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises den Heimatschein ausgehändigt.
- Ausländerinnen und Ausländer haben den Ausländerausweis mitzubringen.
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Bauland / Zonenplan
Bauland
Betreffend freiem Bauland in der Gemeinde Bleienbach können Sie mit der Gemeindeverwaltung Bleienbach, Neustrasse 4, 3368 Bleienbach
Tel. +41 62 922 57 20 Kontakt aufnehmen.ÖREB-Kataster
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Die Gemeinde Bleienbach ist öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern https://www.agi.dij.be.ch/de/start/kataster/oereb-kataster.html
eingesehen werden. Pro Parzelle kann ein PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen
https://www.cadastre.chZonenplan / RegioGis
Den Grundbuchplan, den Zonenplan und andere Ansichten zu Bleienbach finden Sie im RegioGis. Dies ist eine regionale Datenplattform für die Regionen Emmental und Oberaargau sowie Teilen der Region Bern und Oberland. Das RegioGis wird periodisch mit den Daten aus dem Grundbuch aktualisiert.
https://webgis101.ostag-ing.ch/weboffice/synserver?project=07_RegioGIS_4_0&x=2624172.8935310305&y=1225909.22196300007&scale=5000&view=Zonenplan - ...
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Bestattungs- und Friedhofsreglement
Version 2010 inkl. Aenderung 2012
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Ab sofort können in der Gemeinde Bleienbach die Gesuche um Gastgewerbliche Einzelbewilligung für Veranstaltungen online eingereicht werden.
Für die Erfassung eines Gesuch um Gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen Sie ein BE-Login.
Sollte eine digitale Einreichung nicht möglich sein, können Sie das Gesuch nach wie vor in Papierform auf der Gemeindeverwaltung einreichen.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne auf der Gemeindeverwaltung melden.
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Gebührenverordnung zu Abwasserentsorgungsreglement
Version 2003
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Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement
Version 2009
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Geburt
Geburt
- Geburten in der Gemeinde sind dem Zivilstandsamt Oberaargau, Melchnaustrasse 28, 4900 Langenthal, Tel. +41 31 635 42 70, zu melden. Bei Geburten in Spitälern besorgt die Spitalverwaltung die Anmeldung.
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Schweizer Pass / Identitätskarte
Pass / ID-Karte
Für die Ausstellung von Pässen und Identitätskarten sind die sieben kantonalen Ausweiszentren in Bern, Biel, Thun, Courtelary, Interlaken, Langenthal und Langnau i. E. zuständig.
Pässe und Identitätskarten können im Kanton Bern ausschliesslich in einem dieser Ausweiszentren – für die Bürgerinnen und Bürger frei wählbar – beantragt werden.
Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation unter folgender Telefonnummer möglich:
+41 31 635 40 00. -
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Steuern / Abgaben
Steuern / Abgaben
Steuern
Kantonssteuern
3.025 EinheitenGemeindesteuern
1.45 EinheitenLiegenschaftssteuer vom amtlichen Wert
1.00 PromilleKirchensteuer evangelisch-reformiert
0.175 EinheitenKirchensteuer römisch-katholisch
0.190 EinheitenFeuerwehrsteuer 0.08 Einheiten der einfachen Steuer, jedoch mindestens CHF 20.00, maximal CHF 300.00
Hundesteuer für jedes Tier
CHF 50.00Abgaben und Gebühren
Trinkwassergebühren (zuzüglich Mwst.)
Wiederkehrende Gebührenpro Haushalt
CHF 220.00pro m3 Verbrauch
CHF 1.40Bauwasser nach Verbrauch, mindestens
CHF 200.00Einmalige Gebühren
pro Belastungswert
CHF 110.00Neubauten mind.
CHF 6'500.00Abwassergebühren (zuzüglich Mwst.)
Wiederkehrende Gebührenpro Haushalt, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb
CHF 180.00pro m3 nach Trinkwasserverbrauch pro Haushalt, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb
CHF 1.60Einmalige Gebühren
pro Belastungswert (BW) (indexiert)
CHF 218.00Kehrichtgebühren
pro Haushalt
CHF 80.00pro Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieb
CHF 80.00 - ...
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Todesfall
Todesfälle
Meldung an Zivilstandsamt
Wenn jemand in Bleienbach verstorben ist, muss der Tod durch die engsten Familienangehörigen unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung (Original) und des Familienbüchleins beim Zivilstandsamt Kreis Oberaargau in Langenthal gemeldet werden. Allenfalls kann der Bestatter für die Meldung beim Zivilstandsamt bevollmächtigt werden.
Adresse:
Zivilstandskreis Oberaargau
Melchnaustrasse 28
4901 Langenthal
Tel. +41 31 635 42 70
www.pom.be.ch
Stirbt jemand im Spital oder Heim, erledigt in der Regel diese Institution die Meldung an das Zivilstandsamt.Meldung an Pfarramt
Bei einem Todesfall wenden Sie sich für den Abdankungsgottesdienst und die kirchliche Bestattung an das Pfarramt Bleienbach Herr Pfr. Pius Bichsel, Kirchgasse 19, 3368 Bleienbach, Tel. +41 62 922 23 10.
Bei Ferienabwesenheit wenden Sie sich direkt an
Pfr. Werner A. Sommer
Südstrasse 33 B
4900 Langenthal
Tel. +41 62 544 69 33
w.sommer@besonet.ch
Meldung an Gemeinde
Erfolgt der Tod nicht in Bleienbach oder wird die Anzeige direkt beim Zivilstandsamt in Langenthal vorgenommen, so ist im Anschluss daran ebenfalls unverzüglich der Gemeinde Meldung über den Tod zu erstatten, damit die nötigen Formalitäten erledigt werden können.Meldung an
Gemeindeverwaltung
Neustrasse 4
Tel. +41 62 922 57 20.
Die Gemeinde hat folgende Fragen an die Angehörigen:
- Datum der Beerdigung, Uhrzeit
- Besammlung auf dem Friedhof (ja/nein)
- Reihengrab od. Urnengrab
- Urnenbeisetzung auf bestehendes Reihengrab (wenn ja, auf welches Grab)
- Bei Beisetzung auf Gemeinschaftsgrab (spez. Formular - unterzeichnen lassen)
- Wird die Leiche/Urne durch das Bestattungsinstitut überführt
Normaler Blumenschmuck für das Grab. Falls ja, erledigt dies Friedhofsgärtner "Die Dorfgärtnerei" automatisch. Im Fall von Wünschen bezüglich Blumen und Farbe haben die Angehörigen direkt noch mit der Gärtnerei Kontakt aufzunehmen und einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Kosten für den Blumenschmuck gehen in jedem Fall zulasten der Erbschaft.
Automatische Benachrichtigung seitens Gemeinde
Wenn die Beerdigung feststeht und alle obigen Fragen geklärt sind, benachrichtigt die Gemeindeverwaltung die folgenden Stellen:
- Pfarramt inkl. Organist
- Sigrist
- Totengräber
- Friedhofsgärtner
- Grabkreuzmaler
- Bestattungsinstitut
- Aero-Club (Fluglärm während Beisetzung/Gebet auf dem Friedhof)
Siegelungsprotokoll
Seitens der Gemeinde ist von Gesetzes wegen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Der Gemeindepräsident wirkt in Bleienbach gleichzeitig als Siegelungsbeamter. Er wird sich mit den Angehörigen bezüglich Termin in Verbindung setzen. Die Aufnahme des Siegelungsprotokolls hat innert sieben Tagen nach dem Tod zu erfolgen. Die Angehörigen erhalten ein Exemplar des Formulars ausgehändigt, damit sie sich auf die Fragen vorbereiten und die Akten bereitstellen können. Von allen voraussichtlichen Erben ist eine Liste mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser vorzubereiten. Falls das Vermögen den Betrag von Fr. 100'000.–– übersteigt, ist durch einen Notar ein Steuerinventar zu errichten. Die Erben haben anlässlich der Aufnahme des Siegelungsprotokolls den Notar bekannt zu geben.Folgende weiteren Punkte sind zu beachten:
Steuern
Die nötigen Mutationen bezüglich der Steuern erfolgen durch die Gemeindeverwaltung. Stirbt ein Ehemann, wird die Witwe ab Todestag selbständig steuerpflichtig. Die Steuerverwaltung stellt automatisch eine Steuererklärung zu.
AHV/IV/EL
Die Abmeldung der Rente erfolgt durch die AHV-Zweigstelle, falls die Rente durch die Ausgleichskasse des Kantons Bern ausgerichtet worden ist. Wurde die Rente von einer anderen Ausgleichskasse (Berufsverband GBI usw.) ausbezahlt, haben die Angehörigen dieser Kasse direkt Bericht zu erstatten. Zuviel bezogene Rentengelder müssen zurückerstattet werden. Es ist deshalb vorteilhaft, wenn die Meldung an die Ausgleichskasse möglichst rasch erfolgt.Heimatschein
Der auf der Gemeinde deponierte Heimatschein wird an das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde zurückgesandt. Für überlebende Ehegatten ist ein neuer Heimatschein auszufertigen. Die Gemeindeverwaltung bestellt das neue Dokument und stellt die Gebühren anschliessend in Rechnung.Dateien -
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Ver-und Entsorgung
Ver- und Entsorgung
Bezug von Elektrizität / Zählerablesung
Quartalsweise werden die Stromzähler durch die onyx Energie Dienste abgelesen. Die Ablesungen erfolgen jeweils:Ab 1. Januar - ca. 15. Januar
Ab 1. April - ca. 15. April
Ab 1. Juli - ca. 15. Juli
Ab 1. Oktober - ca. 15. Oktober
Bei Ferienabwesenheiten, Wegzügen, Umzügen, etc. melden Sie sich frühzeitig bei den onyx Energie Dienste, Waldhofstrasse 1, 4901 Langenthal,
Tel. +41 62 919 21 75 oder online auf der Homepage
www.onyx-energie.ch
Bezug von Wasser / Zählerablesung
Jährlich wird der Wasserzähler durch Herrn Hans Steiner abgelesen. Die Ablesung erfolgt jeweils:November/Dezember
Wir bitten die Bevölkerung, Herrn Hans Steiner bei Ferienabwesenheiten frühzeitig zu verständigen, damit die Ablesung vorgängig durchgeführt werden kann. Ebenfalls bei Wegzügen, Umzügen, etc. ist mit dem Wasserzählerableser Kontakt aufzunehmen. Tel. +41 76 831 73 09.
Abfallentsorgung
Hauskehricht
Kehrichtabfuhr: 1x wöchentlich am Dienstagnachmittag- Offizielle KEBAG Kehrichtsäcke:
- 17 l CHF 5.90 (pro Rolle)
- 35 l CHF 9.90 (pro Rolle)
- 60 l CHF 14.70 (pro Rolle)
- 110 l CHF 26.50 (pro Rolle)
- Private Gebinde, Schachteln oder Einzelgegenstände bis 10 kg sowie nicht offizielle Säcke bis 60 Liter sind mit Bündelmarken zu versehen:
Pro Bogen CHF 14.70 - Sperrgut bis 30 kg (Höchstlänge 200 cm) oder nicht offizielle Säcke bis 110 Liter sind mit Sperrgutmarken zu versehen:
Pro Bogen CHF 26.50 - Container (800 Liter) sind pro Leerung mit einem Containerband zu versehen:
Pro Block CHF 149. --
Marken und KEBAG Kehrichtsäcke sind auf der Gemeindeverwaltung zu beziehen.
KEBAG Kehrichtsäcke können auch an anderen offiziellen Verkaufstellen bezogen werden.
Grobsperrgutmaterial
Das Grobsperrgutmaterial, d.h. grössere brennbare Gegenstände wie Holz, alte Möbelstücke, Matratzen, Kunststoffgegenstände usw. können wöchentlich am Dienstagnachmittag der normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Das Sperrgut ist mit Gebührenmarken zu versehen. Gebührenmarken für das Grobsperrgut sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich. Nicht frankierte oder zu grosse Gegenstände werden nicht aufgeladen.
Tonerkartuschen und Tintenpatronen
Tonerkartuschen und Tintenpatronen können kostenlos in der Sammelbox vor der Eingangstüre der Gemeindeverwaltung entsorgt werden!
Aluminium
Aluminium-Abfälle können hinter dem Gemeindehaus (bei Glassammelstelle) im Blechbüchsen-Sammelbehälter (rot) entsorgt werden.
Altapier und Karton
Altpapier und Karton Sammeln ist sinnvolles Recycling.
In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in den Haushaltungen anfallen. In Tragtaschen, Säcken und Schachteln bereitgestelltes Papier wird nicht eingesammelt, sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht. Das Papier ist gebündelt bereitzustellen.
Anfallender Karton ist ebenfalls gebündelt bereitzustellen. Plastifizierte Verpackungen wie Milch- oder Fruchtsaftbeutel oder wasserfeste Waschpulververpackungen und ähnliches Verpackungsmaterial gehören in den Hauskehricht und sind mit diesem zu entsorgen.
Altmetallsammlung
Die diesjährige Altmetallsammlung findet statt:
Samstag, 2. November 2024
08.00 - 10.00 Uhr auf dem Dorfplatz
Sonderabfallsammlung ohne Elektroschrott
Die diesjährige Sonderabfallsammlung findet statt:
Samstag, 2. November 2024
13.30 - 15.30 Uhr auf dem Dorfplatz
Grünabfuhr
Grundsätzlich: Die Sammlung der Biomasse wird dem Unternehmer übertragen. Er verkauft seinen Kunden via Gemeindeverwaltung, Jahres- und Bündelmarken, welche die Entschädigung für Abfuhr, Transport, sämtliche Abgaben für Fahrzeug und Personal sowie die Verwertungsgebühren einschliessen. Unternehmer: Ernst Gerber AG, Roggwil; Verwertungsanlage: Kompogas, Langenthal. Aus den Garten- und Küchenabfällen werden in der Kompogas-Anlage Energie (Biogas / Strom), Kompost und Dünger hergestellt.
www.axpo.ch
Jahresmarke Grüncontainer (können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden)
140L CHF 125.--
240L CHF 185.--
770L CHF 610.--Einzelmarken Grüncontainer (können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden)
140L CHF 9.10
240L CHF 14.70
770L CHF 46.40
Kadaversammelstelle
Die Kadaversammelstelle ist dem Schlachthaus Langenthal angegliedert.
Öffnungszeiten Montag bis Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten in dringenden Fällen
Tel. +41 62 922 11 29
Schlachthaus Langenthal
Gaswerkstrasse 68
4900 Langenthal
www.schlachthaus-langenthal.ch
Wasserversorgung
Die Gemeinde Bleienbach bezieht das Wasser beim Gemeindeverband Wasserversorgung untere Langete WUL www.wul-wasser.ch. Betreffend der Trinkwasserqualität verweisen wir auf den Link www.trinkwasser.ch
Diverses
Glas, Blechdosen, Kaffeekapseln, noch tragbare Kleider und Schuhe können in den entsprechenden Containern / Gebinden beim Feuerwehrmagazin hinter der Gemeindeverwaltung fachgerecht entsorgt werden. Besten Dank für Ihre Mithilfe. - Offizielle KEBAG Kehrichtsäcke:
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Verordnung über die Benützung von Schulräumen und der Mehrzweckhalle
Version 2016
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