Gemeindeverwaltung BleienbachNeustrasse 4 · 3368 Bleienbach · Tel. 062 922 57 20 · Fax 062 923 19 15 · info@bleienbach.ch

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Einwohner- und Fremdenkontrolle

Anmeldung / Abmeldung / Adressänderung / Geburten

Anmeldung

  • Schweizerbügerinnen und Schweizerbürger haben sich innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung anzumelden.
  • Folgende Dokumente sind mitzubringen: Heimatschein oder Heimatausweis, Versicherungsausweis AHV-IV, Familienbüchlein (nur bei Familien)
  • Ausländerinnen und Ausländer haben sich innert acht Tagen auf der Gemeindeverwaltung anzumelden.
  • Folgende Dokumente sind mitzubringen: Pass, Ausländerausweis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, Versicherungsausweis AHV-IV, Familienbüchlein (nur bei Familie)



Abmeldung

  • Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer haben sich innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung abzumelden.
  • Schweizerinnen und Schweizer erhalten gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises den Heimatschein ausgehändigt.
  • Ausländerinnen und Ausländer haben den Ausländerausweis mitzubringen.



Adressänderung

  • Umzüge innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.



Geburt

  • Geburten in der Gemeinde sind dem Zivilstandsamt Oberaargau, Melchnaustrasse 28, 4900 Langenthal, Tel. 031 635 42 70, zu melden. Bei Geburten in Spitälern besorgt die Spitalverwaltung die Anmeldung.

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